Was macht eigentlich ein Musikverlag?

Wer Musik komponiert oder Texte für Musikaufnahmen schreibt, ist Urheber dieser Werke. Die Noten oder ein Text den Du schreibst ruft automatisch ein Urheberrecht ins Leben. Denn Deine Kreation ist Dein geistiges Eigentum. Als Urheber hast Du Anspruch darauf, etwas dafür zu bekommen, wenn andere Deine Kompositionen und/oder Texte nutzen. Dafür ist ein Urheber oftmals Mitglied einer Urheberrechtsgesellschaft, wie z.B. in Deutschland die GEMA, in Spanien die SGAE oder in Argentinien die SADAIC. Weltweit gibt es mehr als 150 Gesellschaften, die Urheber vertreten. Die meisten Gesellschaften verlangen eine weltweit exklusive Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder. Dafür haben die einzelnen Gesellschaften untereinander Gegenseitigkeitsverträge geschlossen. Dies sollte eigentlich zur Folge haben, dass ein Urheber als Mitglied irgendeiner dieser Gesellschaften das ihm zustehende Geld erhalten sollte – egal wo auf der Welt sein Werk aufgeführt, im Radio gespielt oder als Download bei iTunes gekauft wird. So weit die Theorie.

Die Praxis sieht anders aus. Bei weltweit mehr als einer Million Urhebern und mehr als 100 Millionen gemeldeten Werken ist nachvollziehbar, dass der einzelne Urheber selten das bekommt, was ihm eigentlich zustehen sollte. Immerhin zahlen in den meisten Ländern die, die Musik nutzen, an die Gesellschaften. Aber oftmals kommt dieses Geld nicht beim Urheber an.

Urheberrechtsgesellschaften kümmern sich weiterhin nicht aktiv um die bei ihnen registrierten Werke. Sie verwalten ihren Katalog mehr oder weniger gut, sind  aber nicht dafür zuständig, dass die einzelnen Werke auf dem Markt (Film, Fernsehen, Werbung) angeboten werden.

Hier kommt der Musikverlag ins Spiel. Man könnte ihn als eine Art Agentur bezeichnen, die sich um die Werke der Urheber kümmert. Der Urheber beauftragt den Musikverlag, die Komposition bei der Urheberrechtsgesellschaft zu registrieren, die Rechte an seinem geistigen Eigentum wahrzunehmen und dieses weiter zu verbreiten. Das bedeutet z.B., dass der Verlag sich bemüht, überall auf der Welt, wo ein Werk genutzt wird, Gelder möglichst direkt einzuziehen. Und zwar bevor sie in einem bürokratischen Dschungel verschwunden sind. Dafür sollte ein Musikverlag ein professionelles Netzwerk haben. Dazu gehören z.B. Verträge mit anderen Verlagen, die in den Ländern der Musiknutzung zu Hause sind. Was aber noch viel wichtiger ist – ein guter Musikverlag setzt sich aktiv dafür ein, dass die von ihm vertretenen Werke weiter verbreitet werden. Er bietet diese Werke z.B. für Kinofilme, Fernsehen oder Werbespots an. Das bedeutet, er kann die kommerzielle Nutzung des Werkes fördern und damit zusätzliche Erträge erzielen. Damit übernimmt er Aufgaben, die weit über die Möglichkeiten eines einzelnen Urhebers hinausgehen. Denn in der Regel sind Urheber kreative Menschen, die gerne schöpferisch aktiv sind und denen für solche Aktivitäten, wie sie ein Musikverlag macht, sowohl die Zeit als auch das professionelle Netzwerk fehlt. 

Wovon lebt ein Musikverlag?

Als Gegenleistung für die Arbeit erhält der Verlag einen vertraglich geregelten Anteil an den Einnahmen der Werke bzw. vom Ertrag, der durch eine kommerzielle Nutzung erzielt wird. Damit sollte eigentlich sichergestellt sein, dass jeder Verlag ein grosses Interesse daran hat, sich für die ihm anvertrauten Werke einzusetzen und sie gewinnbringend zu verwalten. Sollte er hier nicht aktiv werden, hat der Urheber nach deutschem Recht und auch in unseren Verträgen die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.

 

Was sind die Eckpfeiler der vertraglichen Vereinbarung mit einem Musikverlag?

Für die Zusammenarbeit zwischen Urheber und Verlag ist als erstes zu klären, welche Form von Vertrag abgeschlossen werden soll. Es gibt zwei Grundformen von Verträgen:

Ein Exklusivvertrag sieht vor, dass für einen im Vertrag definierten Zeitraum alle Werke, die in dieser Zeit geschaffen werden, als auch alle bisher nicht verlegten Werke, Vertragsgegenstand und somit Teil des Katalogs des Verlages werden.

Ein Einzeltitelvertrag bezieht sich ausschliesslich auf eine im Vertrag definierte Liste von Werken. Das können z.B. alle bisher nicht verlegten Werke des Urhebers sein.

Wenn die Frage Exklusiv- oder Einzeltitelvertrag geklärt ist, gibt es für egal welche Vertragsform drei weitere wichtige Eckpunkte:

Das Territorium definiert, für welche Länder die Zusammenarbeit vereinbart wird. Meist wird hier „weltweit“ vereinbart, da der Verlag ohne eine weltweite Nutzungsmöglichkeit kaum für den Urheber aktiv werden kann.

Die prozentuale Aufteilung der Einnahmen ist ein weiterer wichtiger Vertagsbestandteil.

Die Laufzeit des Vertrages möchte ebenso vereinbart werden. Die meisten Verlage wünschen eine Wahrnehmung der Rechte für die gesetzlich vorgesehene Schutzfrist. Diese beträgt in den meisten Ländern bis 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers. Das ist ein langer Zeitraum, der aber Sinn macht, wenn ein Werk durch die Aktivität des Verlages bekannt geworden ist. In so einem Fall möchte der Verlag natürlich mitverdienen, zumal es nicht leicht ist, das aus einem Werk ein Hit wird, der dann auch Einnahmen bringen kann, die über Jahrzehnte gehen. Natürlich lässt sich im beidseitigen Einvernehmen auch eine kürzere Vertragslaufzeit vereinbaren.

 

Was macht speziell der Musikverlag „Ediciones La Palmera“

„Ediciones La Palmera“ konzentriert sich auf einen speziellen Musikbereich. Wie der spanische Name schon andeutet, beinhaltet der Katalog des in Hamburg ansässigen Verlags Musik aus Lateinamerika und der Karibik. Die Idee für den Namen entstand beim Blick auf eine Palme am Strand des Pazifiks. Von so einer hohen Palme aus sollte man eigentlich einen guten Überblick über die Umgebung erlangen können.  „Ediciones La Palmera“ ist ein kleiner Verlag. Sein Inhaber ist Matthias Möbius, der viele Jahre in Lateinamerika gelebt hat und dabei einen intensiven Bezug zu diesem Kontinent und seiner Musik aufgebaut hat. Bei „La Palmera“  verschwinden die Werke des einzelnen Urhebers nicht in einem Riesenkatalog. Wichtig ist auch der direkte Kontakt zu den Autoren und Komponisten, die jederzeit einen Ansprechpartner haben. Um auf dem weltweiten Markt eine optimale Vertretung zu sein, ist der Verlag Allianzen mit unabhängigen anderen Verlagen in verschiedenen Ländern eingegangen. Wunder kann niemand versprechen, aber „La Palmera“ setzt sich für die vom Verlag vertretenen Werke ein und kümmert sich mit Freude an der Musik um ihre Verbreitung.  

 

Wie wird „Ediciones La Palmera“ nach Abschluss eines Vertrages mit einem Urheber aktiv?

Die vertragsgegenständlichen Werke werden im Verlagsbereich des Webportals von „Danza y Movimiento“ präsentiert und zur Nutzung angeboten. Als Mitglied der GEMA registrieren wir die Werke bei der GEMA. Weiterhin achten wir darauf, dass die Werke in allen Ländern, in denen Einnahmen zu erwarten sind, ebenso bei den nationalen Urheberrechtsgesellschaften registriert sind. Das sollte eigentlich die GEMA tun, was aber leider wie oben schon dargestellt oftmals nicht funktioniert. Wir schlagen auf Anfrage einzelne Werke für Filmprojekte oder Werbespots vor. Wir bieten einzelne Werke gezielt und aktiv z.B. auf Compilations an, die Kreativen im Musikbereich zur Verfügung gestellt werden. Auch wenn „Ediciones La Palmera“ ein Ein-Personen-Verlag ist, ist hier von „wir“ die Rede, da unsere Partnerverlage ebenso in der Verbreitung der Werke aktiv sind.

 

Was ist für eine gute Zusammenarbeit zwischen Urheber und „Ediciones La Palmera“ wichtig?

Nach unserer Erfahrung spielt die Kommunikation mit den von uns vertretenen Urhebern eine wichtige Rolle für den Erfolg. Manche Urheber sind selber Musiker. Je mehr wir erfahren, wo Konzerte mit ihrer Musik stattfinden und welche Stücke dort gespielt werden, um so einfacher wird es, nachzuverfolgen, ob die Zahlungen der Konzertveranstalter auch bei uns bzw. beim Urheber ankommen. Je mehr wir vom Urheber selber erfahren, was mit seiner Musik geschieht, um so einfacher wird es, gute Arbeit für ihn zu leisten.

 

Was ist der Unterschied zwischen den Rechten an einer Aufnahme und Rechten an einem Verlagswerk?

Ein Musikverlag produziert keine Musik. Er ist auch kein Musikvertrieb. Ein Verlag hat –im Unterschied zum Plattenlabel- keine Rechte an Musikaufnahmen, sondern an der Komposition und/oder dem Text eines Musiktitels. Er hat allerdings grosses Interesse daran, dass die von ihm vertretenen Werke aufgenommen, aufgeführt und in allen vorstellbaren Varianten verbreitet und bekannt werden.

Oftmals sind ein Musikverlag und ein Plattenlabel unter dem Dach einer einzigen Firma. Das ist sinnvoll, denn Filmproduzenten ziehen es vor, dass sie bei der Auswahl ihrer Musik nur einen einzigen Ansprechpartner für die verschiedenen Rechte haben, die sie für die Nutzung einer Aufnahme brauchen.

 Auch bei „Danza y Movimiento“ sind Plattenfirma und Musikverlag unter einem Dach.

Um optimal arbeiten zu können bemüht sich der Musikverlag „La Palmera“ wo möglich bei Aufnahmen, die von anderen Plattenfirmen herausgebracht wurden, Rechte zu erhalten, um diese Aufnahmen gemeinsam mit den Urheberrechten dem Markt anbieten zu können.